Anmerkung: Der Begriff Desinvestment existiert formell nicht. Stattdessen wurde Desinvestition verwendet.
Unter Desinvestition versteht man die Freisetzung des in langfristigen Vermögensgegenständen gebundenen Kapitals durch den Verkauf dieser Anlagegüter. In der Regel handelt es sich hierbei um betriebliche Anlagen, die im Unternehmen nicht mehr benötigt werden. Bei Kapitalanlagen wie Immobilien werden Desinvestitionsentscheidungen getroffen, wenn einzelne oder mehrere Immobilien beispielsweise nicht mehr in die Anlagestrategie des Investors passen oder ihre zuvor kalkulierte optimale Haltedauer erreicht haben. Durch den Verkauf der Anlagegüter werden liquide Mittel freigesetzt, die zur Reinvestition in neue, der Investmentstrategie entsprechende Anlagegüter gesteckt werden. Dies kann den Kauf einer neuen Immobilie bedeuten oder die Modernisierung eines im Portfolio befindlichen Objektes. Damit haben Desinvestitionen u. a. eine Finanzierungsfunktion, die als Maßnahme der Innenfinanzierung gilt.1
Für Immobilieninvestoren können unterschiedliche Gründe zu einer Desinvestitionsentscheidung führen. Hierzu zählen unter anderem:
Jede Desinvestition von Immobilien ist i.d.R. verbunden mit einer aufwendigen Suche nach einem Käufer. Spezialisierte Dienstleister übernehmen daher häufig die Suche eines geeigneten Investors. Die hohen Anlagevolumina von Immobilien und die Komplexität der Assetklasse führen häufig zu einem mehrmonatigen Verkaufsprozess.